FAQ zum Recht der Hauptversammlung

Der Gesetzgeber hat im Rahmen seiner aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zeitlich befristete Änderungen des Gesellschaftsrechts beschlossen. Betroffen ist insbesondere das Recht der Hauptversammlung. Im Kern geht es dabei um die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Publikumsgesellschaften in Zeiten, in denen Präsenzversammlungen mit einer Vielzahl von Gesellschaftern nicht durchführbar sind.

Nach anfänglicher Zurückhaltung vieler Unternehmen hat nun mit der Bayer AG ein erstes DAX 30 Unternehmen angekündigt, die gesetzliche geschaffenen Möglichkeiten nutzen und die Jahreshauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abhalten zu wollen. Die neue Variante der Hauptversammlung geht mit einer Beschränkung versammlungsbezogener Aktionärsrechte einher. Sie ist daher nicht unumstritten und aus Sicht der Gesellschaft auch nicht ohne Risiko.

Die Eckpunkte der gesetzlichen Neuerungen haben wir für Sie in unseren FAQ zum Recht der Hauptversammlung zusammengefasst.

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