Eilmeldung „Arbeitsbescheinigung bei Ausgangssperre”

Bescheinigung der Arbeitsstätte für alle Mitarbeiter und Organe des Unternehmens

Gestern wurde per Allgemeinverfügung für die erste Stadt in Bayern (Mitterteich) eine Ausgangssperre verhängt. Das Verlassen der „häuslichen Unterkunft“ ist dort nun ohne triftigen Grund untersagt. Wir können nicht ausschließen, dass solche Ausgangssperren zeitnah auch für weitere Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland erlassen werden. Die Ausgangssperren sehen normalerweise eine Regelung vor, wonach sie für „den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers“ nicht gelten (so der Wortlaut der obigen genannten Allgemeinverfügung). Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter und Organe (Geschäftsführer/Vorstände etc.) auch weiterhin bei Bedarf in die Arbeit kommen können, empfehlen wir allen Unternehmen, diesen Personen so bald wie möglich am Besten auf Firmenbriefpapier eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Hierbei kann z.B. der folgende Wortlaut verwendet werden:

Bescheinigung

Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau Vorname Nachname, geb. __.__.____, dass seine/ihre Arbeitsstätte in der Straße Hausnummer in PLZ Ort ist.

Genaue Bezeichnung der Firma
Vorname Nachname
Unterschrift Geschäftsführer

Alternativ zum Geburtsdatum kann auch die Wohnanschrift der Person in den Text der Bescheinigung aufgenommen werden. Einer der beiden Informationen sollte aber auf jeden Fall angegeben werden, damit die Person im Falle einer Kontrolle auch wirklich nachweisen kann, dass die Bescheinigung für sie gilt.

Ihr CC Arbeitsrecht

    Sie haben Fragen oder Anregungen zum Artikel?

    Jetzt Kontakt aufnehmen:





    * Pflichtfeld

    Related Posts