Month: July 2019

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Das KG Berlin entscheidet über die Beweislastverteilung bei Markenrechtsverletzungen

Das KG Berlin bestätigt mit seinem Urteil vom 24.05.2019 (Az.: 5 U 1/18) die Entscheidung des LG Berlin vom 15.11.2017 (Az.: 97 O 25/17), nach der ein (Online-) Händler sicherstellen muss, dass die von ihm angebotenen Produkte markenrechtlich einwandfrei, d.h. mit Zustimmung des Markeninhabers, im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) in den Verkehr gebracht worden sind.